Google-Bewertungen entscheiden mit, welche Kanzlei den Zuschlag bekommt, und sie beeinflussen zusätzlich Ihre Platzierung im Kartenbereich. Grund genug, das Thema aktiv anzugehen, statt es dem Zufall zu überlassen.
Warum Bewertungen für Kanzleien doppelt zählen
Erstens sind Bewertungen ein Rankingfaktor für die lokale Suche: Anzahl, Durchschnitt und Aktualität fließen in die Reihenfolge im Kartenbereich ein. Zweitens sind sie sozialer Beweis. Eine Kanzlei mit 40 Bewertungen und einem Schnitt von 4,8 wirkt auf Anhieb verlässlicher als eine mit drei Bewertungen, ganz unabhängig von der tatsächlichen Qualität der Arbeit.
So bitten Sie Mandanten um eine Bewertung, ohne aufdringlich zu sein
Der wichtigste Faktor ist der Zeitpunkt. Die beste Gelegenheit ist der erfolgreiche Abschluss eines Mandats, wenn die Zufriedenheit am größten ist. Drei Dinge haben sich bewährt:
- Persönlich ansprechen: Ein Satz im Abschlussgespräch wirkt stärker als jede automatisierte Mail. „Wenn Sie zufrieden waren, würde uns eine Google-Bewertung sehr helfen“ reicht völlig.
- Den Weg verkürzen: Erstellen Sie im Google-Unternehmensprofil einen direkten Bewertungslink und fügen Sie ihn in Ihre Abschluss-Mail oder E-Mail-Signatur ein. Jeder zusätzliche Klick kostet Bewertungen.
- Nicht jeden fragen: Wählen Sie Mandate aus, die gut gelaufen sind. Das ist keine Manipulation, sondern gesunder Menschenverstand.
Wovon Sie die Finger lassen sollten: gekaufte Bewertungen und Belohnungen für Rezensionen. Beides ist wettbewerbsrechtlich angreifbar, verstößt gegen die Google-Richtlinien und fliegt erfahrungsgemäß auf. Zum Berufsrecht müssen wir Ihnen nichts erzählen; nur so viel: Die Bitte um eine ehrliche Bewertung nach abgeschlossenem Mandat ist sachliche Außendarstellung und etwas völlig anderes als Werbung um ein Mandat im Einzelfall.
Auf Bewertungen antworten, ohne die Verschwiegenheit zu riskieren
Antworten Sie auf jede Bewertung, auch auf die positiven. Das zeigt allen Mitlesenden, dass die Kanzlei erreichbar ist und zuhört. Dabei gilt ein eiserner Grundsatz: Bestätigen Sie niemals, dass die bewertende Person Mandant war, und nennen Sie keinerlei Falldetails. Die Verschwiegenheitspflicht gilt auch dann, wenn der Rezensent selbst Einzelheiten öffentlich macht.
Zwei bewährte Muster:
- Bei Lob: „Vielen Dank für die positive Rückmeldung. Wir freuen uns sehr darüber und wünschen Ihnen alles Gute.“
- Bei Kritik: „Vielen Dank für Ihre Rückmeldung. Wir nehmen Kritik ernst. Gern besprechen wir Ihr Anliegen persönlich, Sie erreichen uns telefonisch oder per E-Mail.“ Ruhig, sachlich und ohne Rechtfertigung in der Sache.
Umgang mit falschen oder unfairen Bewertungen
Bewertungen ohne echten Kontakt zur Kanzlei, Verwechslungen oder beleidigende Inhalte verstoßen gegen die Google-Richtlinien und lassen sich direkt im Unternehmensprofil melden. Dokumentieren Sie den Fall und bleiben Sie in einer öffentlichen Antwort sachlich, bis die Prüfung abgeschlossen ist. Wann sich darüber hinaus ein Löschungsverlangen lohnt, können Sie als Jurist besser einschätzen als jede Agentur.
Fazit: Regelmäßigkeit schlägt Aktionismus
Zwei bis vier echte Bewertungen pro Monat wirken stärker als 30 auf einen Schlag, die danach versiegen. Machen Sie die Bewertungsbitte zum festen Bestandteil Ihres Mandatsabschlusses, dann wächst Ihr Profil von allein. Wie Bewertungen mit den übrigen Faktoren der lokalen Sichtbarkeit zusammenspielen, lesen Sie in unserem Beitrag zur lokalen SEO für Kanzleien.